Mieter darf auf Balkonkonstruktion vertrauen
Hintergrund
Die Mieter einer Wohnung verlangen von der Mieterin der darüber liegenden Wohnung (Dachgeschosswohnung) Schadensersatz wegen eines Wasserschadens, der nach erheblichen Schneefällen aufgetreten war. Als Ursache für die Schäden machten die Mieter aus, dass die Mieterin der Dachgeschosswohnung ihren Balkon nicht von Schnee, Eis und Tauwasser befreit hatte und der Ablauf auf dem Balkon zugefroren war.
Deshalb habe das auf dem Balkon abtauende Wasser die Isolierung zum Mauerwerk hin überstiegen und sei durch das Außenmauerwerk in ihre Wohnung eingedrungen. Eventuelle Schadensersatzansprüche hatte der Vermieter der Wohnung an die Mieter abgetreten.
Entscheidung
Die Klage hat keinen Erfolg. Die Mieter haben keinen Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB aus eigenem oder abgetretenem Recht.
Die Mieterin der Dachgeschosswohnung hat jedenfalls nicht subjektiv sorgfaltswidrig gehandelt. Ein Mieter darf sich bei einem äußerlich technisch einwandfrei wirkenden Bauzustand des Mietshauses darauf verlassen, dass der Balkon so konstruiert ist, dass auch größere Schneemengen auf dem Balkon bei Tauwetter nicht zu Schäden führen.
Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Mieter konkrete Hinweise auf eine solche Gefahrensituation erhalten hat oder der Vermieter entsprechende Hinweise gegeben hat oder in der Hausordnung angeordnet hat, Schnee auf Balkonen zu beseitigen.
(LG Detmold, Urteil v. 13.6.2012, 10 S 211/11)
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: die Rechtslage
993
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
988
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
954
-
Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter?
7621
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
6921
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
672
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
638
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
636
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
623
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
606
-
Weiterbildungspflicht abschaffen oder nicht?
02.12.2025
-
Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Mietkaution
01.12.2025
-
Anlage und Verzinsung der Mietkaution
01.12.2025
-
Mietkaution in der Steuererklärung
01.12.2025
-
Mieter zahlt Mietkaution nicht – was tun?
01.12.2025
-
Mietkaution während und nach der Mietzeit
01.12.2025
-
Mietkaution: Mietvertrag als Grundlage
01.12.2025
-
Weihnachtsdeko im Advent: Das gilt rechtlich
28.11.2025
-
Ankündigung der Mieterhöhung: Was Vermieter beachten müssen
25.11.2025
-
Begründung der Mieterhöhung: So wird sie rechtens erklärt
25.11.2025