Keine Kamera in der Tiefgarage
Hintergrund
Wohnungseigentümer hatten mehrheitlich beschlossen, in der Tiefgarage eine Anlage zur Videoüberwachung zu installieren. Hintergrund war, dass es in der Tiefgarage zu Diebstählen, Autoaufbrüchen und Sachbeschädigungen gekommen war. Eine Einsichtnahme in die Videoaufzeichnungen soll nur möglich sein, wenn es eine Schadensmeldung gegeben hat.
Mehrere Miteigentümer haben den Beschluss angefochten.
Entscheidung
Das LG München I gibt den Anfechtungsklägern Recht.
Eine Kameraüberwachung und Videoaufzeichnung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Anfechtungskläger dar. Jedes Mal, wenn sie die Tiefgarage betreten oder verlassen, müssen sie damit rechnen, gefilmt zu werden und dass jede ihrer Bewegung festgehalten wird. Sie können sich daher nicht mehr ungezwungen in der Tiefgarage bewegen.
Die Beeinträchtigung entfällt auch nicht dadurch, dass die Aufnahmen nicht jederzeit, sondern nur nach einem Schadensfall eingesehen werden können, denn die Eigentümer können im Vorhinein nicht wissen, wann es eine Schadensmeldung gibt. Auch können sie nicht kontrollieren, ob die Vorgaben für die Einsichtnahme tatsächlich eingehalten werden.
Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist auch nicht durch überwiegende Belange der anderen Eigentümer gerechtfertigt. Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts überwiegt gegenüber dem Schutz des Eigentums der anderen Eigentümer. Um potenzielle Täter abzuschrecken, reicht es aus, Hinweisschilder auf eine Videoüberwachung sowie Kameraatrappen anzubringen.
(LG München I, Beschluss v. 11.11.2011, 1 S 12752/11 WEG)
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
850
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
837
-
Verkehrssicherungspflicht bei Glatteis und Schnee
802
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
751
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: die Rechtslage
665
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
636
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
570
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
4991
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
386
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
364
-
Heizkostenabrechnung 2025: Wo Nachzahlungen teuer werden
14.01.2026
-
Heizungsbilanz: Neuer Gebäudecheck Wärmepumpe
14.01.2026
-
Blackout: Was Vermieter wissen sollten
13.01.2026
-
Winter vor Gericht: Urteile rund um Eis und Schnee
31.12.2025
-
Grundsteuererlass bei Mietausfall oder Leerstand
30.12.2025
-
Betriebskosten: das darf abgerechnet werden
18.12.2025
-
Kein Zurückbehaltungsrecht am Hausgeld
09.12.2025
-
Weiterbildungspflicht abschaffen oder nicht?
02.12.2025
-
Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Mietkaution
01.12.2025
-
Anlage und Verzinsung der Mietkaution
01.12.2025