Mieter darf Türspion in Wohnungstür einbauen

Hintergrund: Mieter baut Türspion ein
Der Mieter einer Wohnung hat in die Wohnungstür einen Türspion einbauen lassen. Die Vermieterin ist hiermit nicht einverstanden. Sie meint, die Standfestigkeit der Tür sei dauerhaft beeinträchtigt. Zumindest habe sich der Mieter auf den Einbau eines digitalen Türspions beschränken können. Es reiche nicht aus, dass sich der Mieter zum Rückbau bei Ende des Mietverhältnisses bereiterklärt habe. Die Vermieterin verlangt eine sofortige fachgerechte Entfernung des Türspions.
Entscheidung: Rückbau erst nach Mietende
Die Klage hat keinen Erfolg. Der Einbau des Türspions ist nur ein geringfügiger Eingriff in die Bausubstanz und hält sich in den Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache. Solange das Mietverhältnis besteht, muss die Vermieterin den vom Mieter geschaffenen Zustand daher dulden. Es kommt nicht darauf an, ob nach den örtlichen Verhältnissen die Sicherheitserwartungen des Mieters den Einbau eines Türspions rechtfertigen oder ein digitaler Türspion das Sicherheitsbedürfnis des Mieters in gleicher Weise erfüllen könnte.
Nach Ende des Mietverhältnisses muss der Mieter den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Gegebenenfalls muss er das Türblatt auf seine Kosten austauschen lassen.
(AG Meißen, Urteil v. 4.12.2017, 112 C 353/17)
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
2.017
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.484
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.387
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.111
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
977
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
942
-
Garage richtig nutzen, sonst drohen Bußgelder
926
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
907
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
866
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
845
-
Die Verwaltermanufaktur
24.03.2025
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
19.03.2025
-
Vorbefassung der Eigentümerversammlung bei baulichen Veränderungen
19.03.2025
-
Wanted: Property Manager Plus
18.03.2025
-
Haus richtig gegen Elementarschäden versichern
13.03.2025
-
Teilerlass der Grundsteuer: Frist endet am 31. März
11.03.2025
-
Verwalter gesucht: Mittel gegen Personalmangel
11.03.2025
-
Heizungsmodernisierung: Das bringt Eigentümer weiter
04.03.20252
-
Erhaltungsrücklage: Steuerabzug für Hausgeld erst bei Ausgabe
26.02.2025
-
Verbände aktualisieren Mustervertrag zur WEG-Verwaltung
24.02.20251
Ralf Cabel, Immobilienmakler Hamburg