„Dramatisieren“ bei Eigenbedarfskündigung erlaubt?
Hintergrund
Eine Vermieterin kündigte ihrer Mieterin wegen Eigenbedarfs. Sie begründete den Eigenbedarf damit, dass sie die Wohnung für sich und ihre beiden Kinder benötige. Sie wohne derzeit zur Miete und habe ein separates Büro angemietet. Daher eigne sich die vermietete Wohnung sehr gut, um Wohnen und Arbeiten unter einem Dach zu ermöglichen. Durch den Umzug könne die Vermieterin die Miete für ihre derzeitige Wohnung und für ihr angemietetes Büro sparen und sich persönlich um die Betreuung ihrer Kinder kümmern.
Die Mieterin hielt die Kündigung für unwirksam, weil sie nicht ordnungsgemäß begründet sei. Die Begründung der Vermieterin vermittle den unzutreffenden Eindruck, dass bei dem bisher von der Vermieterin bewohnten Objekt Wohnraum und Büro nicht unter einem Dach lägen. Die Vermieterin hätte ihre bisherige Wohnsituation objektiv unrichtig dargestellt und ihren Bedarf dramatisiert.
Entscheidung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Kündigung wegen Eigenbedarfs für wirksam.
Nach § 573 Abs. 3 BGB müssen bei einer Eigenbedarfskündigung die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters im Kündigungsschreiben angegeben werden. Dabei genügt es grundsätzlich, wenn die Personen genannt werden, für die die Wohnung benötigt wird, und wenn das Interesse dargelegt wird, das diese Personen an der Erlangung der Wohnung haben.
Wenn der Vermieter unrichtige Angaben macht, kann dies grundsätzlich dazu führen, dass die Kündigung unbegründet ist, falls nach dem wirklichen Sachverhalt der Eigenbedarf nicht besteht oder nur vorgeschoben ist.
Im hier entschiedenen Fall war es für den Eigenbedarf der Vermieterin aber nicht entscheidend, ob ihr bisheriges Büro nun in der angemieteten Wohnung lag oder nicht. Insoweit war also das „Dramatisieren“ unschädlich.
(BGH, Urteil v. 17.3.2010, VIII ZR 70/09)
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.000
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
929
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
783
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
469
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
388
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
379
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
379
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
378
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
361
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
360
-
Wirtschaftlichkeitsgebot zwingt nicht zu Vergleichsangeboten
02.06.2026
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
26.05.2026
-
Kosten der Wärmelieferung sind nicht immer umlegbar
22.05.2026
-
BGH schränkt Umstieg auf Objektprinzip ein
20.05.2026
-
Indexmiete – die wichtigsten Urteile im Überblick
19.05.2026
-
Hausverwaltung: 5 Tipps für die Digitalisierung
12.05.2026
-
Zehn Wärmetechnologien im Vergleich: Vor -und Nachteile
29.04.2026
-
Förderprogramme für die Digitalisierung kaum genutzt
28.04.2026
-
GdWE ist immer für Balkonsanierung zuständig
24.04.2026
-
AGB-Verstoß kippt Wertsicherungsklausel von Anfang an
22.04.2026