Verkehrslärm allein rechtfertigt keine Minderung
Hintergrund
Die Vermieterin einer Wohnung in Berlin verlangt die Nachzahlung von Miete, nachdem die Mieter diese gemindert hatten. Das Mietverhältnis besteht seit 2004. Von Juni 2009 bis November 2010 wurde wegen einer Baustelle der gesamte stadteinwärts fahrende Verkehr über die Straße, in der sich die Wohnung befindet, umgeleitet. Wegen der hierdurch gestiegenen Lärmbelastung minderten die Mieter die Miete ab Oktober 2009. Die Vermieterin akzeptiert dies nicht und fordert die einbehaltene Miete.
Entscheidung
Der BGH gibt der Vermieterin Recht. In der erhöhten Lärmbelastung liegt kein Mangel der Wohnung, der eine Minderung rechtfertigen könnte.
Für die Annahme einer stillschweigend geschlossenen Beschaffenheitsvereinbarung reicht es nicht aus, dass der Mieter bei Vertragsabschluss die verhältnismäßig geringe Belastung durch Verkehrslärm als vorteilhaft wahrnimmt und er sich (möglicherweise) auch deshalb entscheidet, die Wohnung anzumieten. Erforderlich ist vielmehr, dass der Vermieter erkennt oder erkennen musste, dass der Mieter die vorhandene geringe Lärmbelastung als maßgebliches Kriterium für den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung ansieht, und dass der Vermieter darauf in irgendeiner Form zustimmend reagiert.
Im vorliegenden Fall gab es keine Anhaltspunkte für eine solche Beschaffenheitsvereinbarung. Für die Bestimmung des vertragsgemäßen Zustands der Wohnung ist daher die Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben maßgebend. Danach stellt die vorübergehende Erhöhung der Lärmbelastung keinen Mangel der Wohnung dar, der zur Minderung berechtigt.
(BGH, Urteil v. 19.12.2012, VIII ZR 152/12)
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
850
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
837
-
Verkehrssicherungspflicht bei Glatteis und Schnee
802
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
751
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: die Rechtslage
665
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
636
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
570
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
4991
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
386
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
364
-
Vom Facility Manager zum Building Performance Manager
20.01.2026
-
Digitalisierung entlastet Hausverwaltungen bei der Jahresabrechnung
19.01.2026
-
Heizkostenabrechnung 2025: Wo Nachzahlungen teuer werden
14.01.2026
-
Heizungsbilanz: Neuer Gebäudecheck Wärmepumpe
14.01.2026
-
Blackout: Was Vermieter wissen sollten
13.01.2026
-
Winter vor Gericht: Urteile rund um Eis und Schnee
31.12.2025
-
Grundsteuererlass bei Mietausfall oder Leerstand
30.12.2025
-
Betriebskosten: das darf abgerechnet werden
18.12.2025
-
Kein Zurückbehaltungsrecht am Hausgeld
09.12.2025
-
Weiterbildungspflicht abschaffen oder nicht?
02.12.2025