Unrichtiger Grundbucheintrag begründet keine Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer
Wird der Erwerber einer Eigentumswohnung als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen, ohne dass eine laut Teilungserklärung erforderliche Zustimmung des Verwalters vorliegt, so hat er das Eigentum materiell-rechtlich nicht erworben. Das führt dazu, dass der zu Unrecht im Grundbuch eingetragene Erwerber nicht für die Kosten und Lasten des Wohnungseigentums aufkommen muss und auch keine Mitwirkungsrechte (Stimmrecht in der Eigentümerversammlung, Recht zur Beschlussanfechtung etc.) hat. Berechtigter und Verpflichteter bleibt der Veräußerer als wahrer Eigentümer.
Eine unrichtige Grundbucheintragung erzeugt zwar die auf dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs beruhenden Rechtswirkungen, begründet aber nicht die nur an die Eigentümerstellung anknüpfende Haftung. Die faktische Zugehörigkeit zur Eigentümergemeinschaft vermag die fehlende Rechtsstellung nicht zu ersetzen.
(BGH, Urteil v. 20.7.2012, V ZR 241/11)
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
935
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: die Rechtslage
897
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
891
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
8431
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
817
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
764
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
732
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
635
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
539
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
522
-
Betriebskosten steigen: das darf abgerechnet werden
18.12.2025
-
Kein Zurückbehaltungsrecht am Hausgeld
09.12.2025
-
Weiterbildungspflicht abschaffen oder nicht?
02.12.2025
-
Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Mietkaution
01.12.2025
-
Anlage und Verzinsung der Mietkaution
01.12.2025
-
Mietkaution in der Steuererklärung
01.12.2025
-
Mieter zahlt Mietkaution nicht – was tun?
01.12.2025
-
Mietkaution während und nach der Mietzeit
01.12.2025
-
Mietkaution: Mietvertrag als Grundlage
01.12.2025
-
Weihnachtsdeko im Advent: Das gilt rechtlich
28.11.2025