Keine Anfechtungsklage gegen Untergemeinschaft
Hintergrund
Eine WEG ist in 7 Untergemeinschaften aufgeteilt. Jeder Untergemeinschaft ist in der Gemeinschaftsordnung eine eigene Beschlusskompetenz unter Ausschluss des Stimmrechts der übrigen Wohnungseigentümer eingeräumt.
In einer Eigentümerversammlung beschlossen die Wohnungseigentümer von Haus 2, dass bestimmte Miteigentümer aus dieser Untergemeinschaft Kaminanschlüsse beseitigen müssen. Diesen Beschluss haben die betreffenden Miteigentümer angefochten. Die Anfechtungsklage richteten Sie nur gegen die übrigen Eigentümer aus Haus 2. Das Amtsgericht hielt die Klage deshalb für unzulässig. Hingegen gab das Landgericht der Klage statt und stellte die Nichtigkeit des angefochtenen Beschlusses fest.
Der BGH hatte zu klären, ob die Klage gegen sämtliche Wohnungseigentümer oder nur gegen die Miteigentümer aus Haus 2 zu richten war.
Entscheidung
Die allein gegen die Untergemeinschaft von Haus 2 gerichtete Klage ist unzulässig.
Eine Anfechtungsklage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ist ausnahmslos gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als notwendige Streitgenossen zu richten. Dies auch dann, wenn - wie hier - der Beschluss einer Untergemeinschaft mit eigener Beschlusskompetenz angefochten wird.
Für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses, welche keinen von der Anfechtungsklage zu unterscheidenden Streitgegenstand betrifft, gilt nichts anderes. Eine nur gegen einen Teil der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage ist in diesen Fällen unzulässig.
(BGH, Urteil v. 2.3.2012, V ZR 89/11)
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
972
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
947
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
837
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
696
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
536
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
531
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
487
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
467
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
457
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
4341
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
27.03.2026
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
26.03.2026
-
Faktischer Verwalter muss wie bestellter Verwalter agieren
25.03.2026
-
Heizungsraum kann Sondereigentum sein
18.03.2026
-
VDIV-Jahresumfrage 2026 zur Verwalterbranche
18.03.2026
-
Eigentümer-Stimmrecht kann objektbezogen begrenzt werden
16.03.2026
-
Zweckbindung von Garagen: Das gilt rechtlich
13.03.2026
-
Urteile zur Eigenbedarfskündigung
10.03.2026
-
Verwalten ohne Eigentümerversammlung
09.03.2026
-
Funktion des Verwaltungsbeirats
06.03.2026