Kurzbeschreibung

Der Mieter hat sein Fahrrad mehrfach im Treppenhaus oder an anderen Stellen abgestellt, sodass die Flucht- und Rettungswege zugestellt und andere Hausbewohner beeinträchtigt sind. Mit diesem Schreiben wird der Mieter abgemahnt und aufgefordert, das unberechtigte Abstellen seines Fahrrads künftig zu unterlassen.

Vorbemerkung

Ist mietvertraglich nichts anderes vereinbart, darf der Mieter das Treppenhaus in "üblicher" Weise mitbenutzen. Dazu gehört nicht, dass er Gegenstände im Treppenhaus abstellt, wozu Fahrräder gehören.[1]

[1] AG Berlin-Wedding, Urteil v. 24.4.1985, 8a C 45/85, GE 1986 S. 509.

Abmahnung, unberechtigtes Abstellen von Fahrrädern

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Abmahnung wegen unberechtigten Abstellens von Fahrrädern auf Gemeinschaftsflächen

Sehr geehrte/r ____________________,

bedauerlicherweise musste festgestellt werden, dass Sie zum wiederholten Male Fahrräder an hierzu ungeeigneten und insbesondere dafür nach den mietvertraglichen Vereinbarungen nicht vorgesehenen Stellen abgestellt haben.

Sie haben, obgleich Ihnen andere geeignete Plätze zur Verfügung stehen, Ihre Fahrräder zu folgenden Zeitpunkten im engen Hausflur/im Treppenhaus abgestellt:

Dadurch schränken Sie nicht nur die Nutzbarkeit dieser Gemeinschaftsflächen für andere Hausbewohner ein, vielmehr kann Ihr Verhalten u.a. auch Unfälle verursachen. Insbesondere beeinträchtigten Sie durch das unberechtigte Abstellen der Fahrräder zwingend freizuhaltende Rettungs- und Fluchtwege. Schließlich stellen die Fahrräder auch Brandlasten dar.

Sämtliche Gemeinschaftsflächen sind Ihnen mietvertraglich nur zum Mitgebrauch, jedoch nicht zum Alleingebrauch überlassen.

Sie verstoßen dadurch in erheblichem Maße gegen Ihre Verpflichtungen als Mieter, weshalb ich Sie auffordern muss, das unberechtigte Abstellen der Fahrräder ab sofort zu unterlassen.

Zudem werden Sie hiermit aufgefordert, künftig Ihre sich aus den mietvertraglichen Vereinbarungen ergebenden Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.

Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach und muss erneut festgestellt werden, dass Sie Fahrräder auf hierfür nicht vorgesehenen Flächen abstellen, müssen Sie weitere Konsequenzen für das bestehende Mietverhältnis, insbesondere dessen außerordentliche fristlose Kündigung befürchten. Zudem müssen Sie die gerichtliche Durchsetzung der mir zustehenden Unterlassungsansprüche befürchten.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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