Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Bei der Berechnung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer sind Umsätze, für die keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann, nicht mit zu berücksichtigen. Dies hat der BFH mit Urteil vom 26.9.2019 (BFH, Urteil v. 26.9.2019, V R 27/19) klargestellt.
Praxis-Hinweis: Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen
Das Urteil führt die Möglichkeit für kleinere Unternehmen vor Augen, auf die Umsatzbesteuerung quasi zu verzichten. Ein Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen, er kann aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Insofern sollte gut überlegt werden, ob im Einzelfall die Vorteile der Kleinunternehmerregelung überwiegen oder nicht.
Zunächst sind aber die Voraussetzungen zu prüfen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG kann nämlich nur derjenige sein, der im vorangegangenen Kalenderjahr die Umsatzgrenze von 17.500 EUR (zukünftig ab 1.1.2020 22.000 EUR) nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich keine Umsätze von 50.000 EUR erzielen wird. Welche Umsätze in die Berechnung des Gesamtumsatzes einzubeziehen sind, ist dann im Einzelnen durchaus komplex, wie auch die Entscheidung des BFH zeigt. Eine saubere Abwägung ist allerdings in jedem Fall angezeigt, denn an den Antrag, vom Finanzamt als Kleinunternehmer eingestuft zu werden, ist der Unternehmer 5 Jahre gebunden.
Finanzamt: Angelsportgeschäft als umsatzsteuerpflichtig eingestuft
Der Kläger gründete im Jahr 2003 zusammen mit einer anderen Person eine GbR, die mit Angelsportartikeln handelte. Im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung wurde festgestellt, dass der Kläger bereits vor der Gründung der GbR Umsätze von 25.000 EUR bzw. 5.000 EUR getätigt hatte. Das Finanzamt erließ aufgrund dieser Erkenntnisse Umsatzsteuerbescheide, die der Kläger erfolgslos anfocht. Er berief sich hierbei auf die Kleinunternehmerregelung. Weder das Finanzamt noch das Finanzgericht teilten indes diese Rechtsauffassung.
BFH: Jagd- und Fischerei – Vorsteuerabzug ausgeschlossen – Umsätze nicht in Umsatzgrenze einzubeziehen
Der BFH gab der Revision des Klägers jedoch statt und verwies das an das zuständige Finanzgericht Köln zurück, welches weitere Feststellungen zum Sachverhalt zu treffen hat. Nach Ansicht des BFH kann sich der Kläger auf die Kleinunternehmerregelung berufen. Zum maßgeblichen Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG zählen die vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze abzüglich der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8i, Nr. 9b und Nr. 11 bis 28 UStG steuerfrei sind. Nach § 4 Nr. 28 UStG steuerfrei ist dabei insbesondere die Lieferung von Gegenständen, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG ausgeschlossen ist. Dies sind vor allem Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen entfallen, für die ein steuerliches Abzugsverbot besteht. Dies gilt auch nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Jagd oder der Fischerei. Insofern sind die vom Kläger getätigten Umsätze nicht in die Berechnung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer einzubeziehen.
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:
BFH-Kommentierung - Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
5.1508
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
3.820
-
Bauleistungen nach § 13b UStG: Beispiele
2.759
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
2.417
-
Verjährung von Forderungen 2024: 3-Jahresfrist im Blick behalten
2.244
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
2.210
-
Diese Leistungen bewirken den Wechsel der Steuerschuldnerschaft
2.121
-
Was sind keine Bauleistungen nach § 13b UStG?
1.984
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
1.8706
-
Unterhalt für studierende Kinder bei der Steuer absetzen – Lebensgefährte kein Grund für Kürzung
1.810
-
Aktuelle steuerliche Implikationen für die Rechnungslegung
30.04.2025
-
Business-Knigge ist aktueller denn je
29.04.2025
-
Netiquette – Gibt es einen E-Knigge?
29.04.2025
-
Missgeschicke- und Peinlichkeiten-Knigge
29.04.2025
-
Kleidungs-Knigge: Wie informell darf es sein?
29.04.2025
-
Geschenke-Knigge: Schenken und beschenkt werden
29.04.2025
-
Konflikt-Knigge: Konflikte lösen
29.04.2025
-
Kürzung der Verpflegungspauschale bei der Gestellung von Mahlzeiten
28.04.2025
-
Geschenk- und Tankgutscheine: Die wichtigsten Fragen und Fallen
24.04.20252
-
Reisekosten: Wie müssen die Verpflegungskosten gebucht werden, um den Vorsteuerabzug zu erhalten?
23.04.20254