Steuerpolitische Vorschläge vom IDW
Dazu gibt, wie bereits häufiger in der Vergangenheit, der Steuerfachausschuss des IDW praxisnahe Empfehlungen, mit denen die Attraktivität Deutschlands für Investitionen erhöht und bürokratische Hürden abgebaut werden sollen. Ein zentraler Vorschlag ist die Vereinfachung des Steuerrechts und der Abbau unnötiger Regelungen durch die Wiederherstellung einer klaren Gesetzessystematik. Dazu gehört auch ein grundlegender Mentalitätswandel in der Steuerpolitik und -verwaltung: Der Fokus sollte sich von der Missbrauchsvermeidung hin zu einem unternehmensfreundlicheren, investitionsfördernden Steuersystem verschieben. Dem ist angesichts des wahren Molochs der Globalen Mindestbesteuerung, des kaum sinnvolle Aussagen zulassenden, aber dennoch sehr aufwändigem Ertragsteuerinformationsberichts nach §§ 342 ff. HGB oder der Verrechnungspreisproblematik nur beizupflichten.
Konkrete Empfehlungen des Steuerfachausschusses
Der Steuerfachausschuss empfiehlt konkret, die Einführung neuer Steuern zu vermeiden, um den Standortnachteil im Bereich der Unternehmensbesteuerung zu verringern. Die steuerliche Gewinnermittlung sollte weiterhin und wieder in einem größeren Umfang auf der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz basieren. Steuerliche Sondervorschriften, die zu Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz führen, sollten (weitestgehend) abgeschafft werden, um Bürokratie und Rechtsbefolgungslasten zu verringern. Dies greift Vorschläge auf, wieder stärker auf eine Einheitsbilanz zu setzen – zumindest in bestimmten Größenklassen. Andersherum könnte auch versucht werden, die handelsrechtlichen Vorgaben erst ab einer gewissen Größenschwelle wirksam werden zu lassen und darunter einzig die Steuerbilanz für die Rechnungslegung zu verwenden. Dies würde aber eine Änderung der auf europäischer Ebene verankerten Bilanzrichtlinie bedingen. Es ist fraglich was unwahrscheinlicher ist – eine echte Entschlackung der steuerlichen Spezialvorschriften oder die Änderung der Rechnungslegungsvorgaben auf europäischer Ebene. Letzteres würde zumindest in die aktuelle Diskussion um die Reduzierung von Bürokratiepflichten der EU-Kommission passen.
Bereich Körperschaftssteuer
Im Bereich der Körperschaftsteuer wird vom Steuerfachausschuss des IDW vorgeschlagen, auf den Kapitalertragsteuereinbehalt in Konzernstrukturen zu verzichten und die Besteuerung von Dividenden aus Streubesitzbeteiligungen sowie die "Schachtelstrafe" abzuschaffen. Die ertragsteuerliche Organschaft sollte zu einem modernen Gruppenbesteuerungssystem weiterentwickelt werden.
Gewerbesteuerbemessungsgrundlage
Die Gewerbesteuerbemessungsgrundlage sollte an die der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer angepasst werden, um den bestehenden unangemessen hohen administrativen Aufwand signifikant zu reduzieren. Außerdem regt der Steuerfachausschuss an, die bestehenden Regelungen zur Verlustbehandlung und Umstrukturierung anzupassen, um aktuell notwendige Transformationsprozesse der Wirtschaft nicht zu erschweren.
Digitalisierung der Finanzverwaltung
Durch weitgehend digitalisierte Prozesse in der Finanzverwaltung und eine vereinfachte Betriebsprüfung bei Vorliegen eines angemessenen und wirksamen Tax-Compliance Management Systems würde die Effizienz und Rechtssicherheit gesteigert werden.
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