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Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

Reisekosten: Verwendung des privaten Elektrofahrzeugs


Reisekosten: Verwendung des privaten Elektrofahrzeugs

Nutzt der Arbeitnehmer sein privates Elektrofahrzeug für Dienstfahrten, gibt es auch bei den Reisekosten Begünstigungen. Diese sind hier näher erläutert.

Eine weitere Begünstigung ergibt sich im Bereich der Reisekosten:
Nutzt nämlich der Arbeitnehmer sein privates (Hybrid-)Elektrofahrzeug für Dienstfahrten, kann er anstelle der tatsächlichen Kosten die gesetzlich festgelegten pauschalen Kilometersätze (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG; 0,30 EUR/km) aus Vereinfachungsgründen auch dann ansetzen, wenn der Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfreie Vorteile oder nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nr. 6 EStG pauschal besteuerte Leistungen und Zuschüsse vom Arbeitgeber für dieses Elektrofahrzeug oder Hybridelektrofahrzeug erhält.

Sollte der Arbeitnehmer für seine Fahrtkostenaufwendungen anlässlich einer Dienstreise die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 EStG) sind die steuerfreien Vorteile oder pauschal besteuerten Leistungen und Zuschüsse nicht in die Gesamtaufwendungen des Arbeitnehmers einzubeziehen.

Schlagworte zum Thema:  BMF-Schreiben , Elektromobilität
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