Kommentar

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß der Wegfall des Weihnachts- und des Arbeitnehmerfreibetrags bei gleichzeitiger Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei den Werbungskosten auf 2000 DM ( § 9 a Satz 1 Nr. 1 EStG ) verfassungsgemäß ist (BVerfG, Beschluß v. 10. 4. 1997, 2 BvL 77/92; vgl. Gruppe 1 S. 2225). Der BFH hat daher seinen Vorlagebeschluß v. 19. 2. 1993 (BStBl 1993 II S. 551), der die Verfassungsmäßigkeit des Arbeitnehmer-Pauschbetrags betraf, zurückgezogen .

 

Link zur Entscheidung

BFH, Beschluss vom 20.06.1997, VI R 74/91

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