Tz. 743

Liegen die Kriterien der Einstufung als hochinflationär nicht mehr vor, sodass ein bisheriges Hochinflationsland nicht mehr als solches qualifiziert, ist IAS 29 nicht mehr auf den Fremdwährungsabschluss anzuwenden. Die letztmalig nach IAS 29 festgestellten Beträge (in der Vorperiode) dienen dabei als neue Bemessungsgrundlage für die Buchwerte der jeweiligen Posten im Abschluss der Periode, in dem erstmalig keine Hyperinflation vorliegt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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