Tz. 185
Der Arbeitnehmer leistet Eigenbeiträge an eine Pensionskasse, einen Pensionsfond oder eine Direktversicherung und der Arbeitgeber erklärt gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, auch für die Erfüllung der daraus resultierenden Ansprüche einzustehen. Hierbei handelt es sich eigentlich um eine private Altersvorsorge, die jedoch über den Arbeitgeber abgewickelt wird.[418]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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