Tz. 740

Als Interpretation zu IAS 29 gibt IFRIC 7 Leitlinien vor, wie die erstmalige Umrechnung der funktionalen Währung eines Unternehmens zu erfolgen hat, die erstmalig die Kriterien einer hochinflationären Währung erfüllt.

 

Tz. 741

Grundsätzlich hat das Unternehmen IAS 29 in der Periode, in der die funktionale Währung erstmalig als hochinflationär eingestuft wird, so anzuwenden, als wäre die dem Abschluss zugrunde liegende Volkswirtschaft schon immer hochinflationär gewesen. In der Anwendung bedeutet dies:

  • Nicht monetäre Posten, die zu Anschaffungskosten bewertet werden, sind so anzupassen, als wären sie schon immer anhand der Umrechnung eines Preisindexes ausgewiesen worden.
  • Nicht monetäre Posten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind ab den Zeitpunkt neu zu bewerten, an dem letztmalig eine Zeitwertbewertung vorgenommen wurde.
  • Für latente Steuern in der Eröffnungsbilanz ist Folgendes vorgesehen:

    • Nachdem eine Anpassung der nicht monetären Posten an den neuen Preisindex stattgefunden hat, sind die latenten Steuerposten nach den Regeln von IAS 12 neu zu ermitteln.
    • Darauffolgend werden die nun neu ermittelten latenten Steuern auf den Abschlussstichtag fortgeschrieben und um die Änderungen des Preisindexes angepasst in der Schlussbilanz ausgewiesen.

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