Tz. 669

 
  HGB IFRS
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten
  • aktive Rechnungsabgrenzungsposten: Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB)
  • passive Rechnungsabgrenzungsposten: Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 250 Abs. 2 HGB)
  • Aufnahme eines Disagios in die Rechnungsabgrenzungsposten möglich (§ 250 Abs. 3 HGB)
  • kein spezifischer Abschlussposten vorgesehen
  • Ausweis z. B. unter den sonstigen Vermögenswerten oder Schulden

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