Tz. 459

Mit der Einführung des BilMoG beabsichtigte der Gesetzgeber eine Annäherung an die IFRS, welche gemäß IAS 37 stets dem Außenverpflichtungsprinzip verhaftet sind. Deshalb wurden die im Handelsrecht existierenden sogenannten Innenverpflichtungen mit den vorgenannten Ausnahmen abgeschafft. In Folge des BilRUG wurden keine Änderungen an § 249 HGB vorgenommen. Allerdings bleibt die Erfassung von Rückstellungen weiterhin in der Diskussion. Insbesondere der BFH wird nicht müde die Rückstellungspassivierung auch mit Wirkung für das Handelsrecht zu kommentieren. Neben der Passivierung an sich wird auch vermehrt die Rückstellungsbewertung diskutiert, z. B. bei angeschafften Rückstellungen oder der Konkretisierung des Saldierungsbereichs bei Ansammlungs- wie auch Anpassungsverpflichtungen.[490]

[490] Zur handelsrechtlichen Problematik vgl. Diemers/Weller, PiR 2015, 363 (363); Oser/Wirtz, StuB 2015, 3 (6).

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