Tz. 628
Ist der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als ihr Ausgabebetrag "darf" aus dem Unterschiedsbetrag (Disagio, Damnum) ein aktiver RAP gebildet werden.
Tz. 629
Nach h. M. stellt Abs. 3 entgegen teils vertretener Ansicht keine Bilanzierungshilfe und auch keinen Mischposten dar. Vielmehr handele es sich um einen echten RAP.[683] So verstanden, begründet Abs. 3 eine Ausnahme zum Vollständigkeitsgebot: Geht es um das Disagio, so braucht keine Abgrenzung stattzufinden, sondern es besteht ein Wahlrecht. Wird aber abgegrenzt, dürfen nach h. M. Bearbeitungsentgelte, Verwaltungs- und Abschlussgebühren nicht einbezogen werden. Denn diesen fehle als einmalige Zahlung der Charakter der Periodenabgrenzung.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen