Tz. 64

IAS 1.10(d) schreibt die Kapitalflussrechnung als vierten Pflichtbestandteil eines voll­ständigen IFRS-Abschlusses vor. IAS 1.111 beschreibt nur ihre Funktion, Informationen zur Beurteilung der zukünftigen Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bereitzustellen. Inhalt und Struktur der Kapitalflussrechnung regelt IAS 7 (vgl. Kapitel 12).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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