Tz. 29

Eine GuV kann nach dem Gesamtkosten- oder dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. Beim Gesamtkostenverfahren werden sämtliche Aufwendungen einer Periode berück­sich­tigt. Korrespondierend wird die Wertschöpfung bei den Erträgen erfasst, die sich noch nicht in Umsatzerlösen niedergeschlagen hat. Das bedeutet, dass auch Bestandserhöhungen als Ertrag erfasst werden. Beim Umsatzkostenverfahren werden nur in Umsatzerlösen re­alisierte Er­träge ausgewiesen. Korrespondierend werden nur die Aufwendungen in einer Pe­ri­ode berück­sichtigt, die diesen Umsatzerlösen zuzuordnen sind. Der Saldo zwischen Auf­wand und Ertrag stimmt bei beiden Verfahren zumindest definitionsgemäß überein.[84]

[84] Castan, in: Beck HdR, B 300 Rn. 18.

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