Tz. 29
Eine GuV kann nach dem Gesamtkosten- oder dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. Beim Gesamtkostenverfahren werden sämtliche Aufwendungen einer Periode berücksichtigt. Korrespondierend wird die Wertschöpfung bei den Erträgen erfasst, die sich noch nicht in Umsatzerlösen niedergeschlagen hat. Das bedeutet, dass auch Bestandserhöhungen als Ertrag erfasst werden. Beim Umsatzkostenverfahren werden nur in Umsatzerlösen realisierte Erträge ausgewiesen. Korrespondierend werden nur die Aufwendungen in einer Periode berücksichtigt, die diesen Umsatzerlösen zuzuordnen sind. Der Saldo zwischen Aufwand und Ertrag stimmt bei beiden Verfahren zumindest definitionsgemäß überein.[84]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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