Tz. 128
Die Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresabschluss nach IFRS bilden wie die GoB ein Gesamtsystem, das sich aus den Rechnungslegungszwecken (inneres System) und daraus abgeleiteten Rechnungslegungsprinzipien und -grundsätzen (äußeres System) zusammensetzt. Die Rechnungslegungszwecke sind als inneres System durch die Vorgängerorganisation des IASB, das IASC, im Rahmenkonzept (framework) dokumentiert worden. Sie werden durch das Rahmenkonzept aber nicht abschließend abgebildet, sondern sind auch in einzelnen Standards, vor allem in IAS 1, oder auch gar nicht kodifiziert. Die Rechnungslegungszwecke der IFRS können sich wie die GoB durch die Gesamtheit der Standards und die Verkehrserwartungen weiterentwickeln, ohne im Rahmenkonzept oder in den Standards geändert zu werden. Diese Verselbständigung des inneren Systems ergibt sich zwangsläufig in dem Umfang, in dem die Standards dem Einfluss des Standardsetters entzogen und Gegenstand der betriebswirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Forschung und der Rechtsanwendung werden. Durch die Übernahme in Unionsrecht wird dieser Prozess beschleunigt. Auch die Rechnungslegungsprinzipien und -grundsätze (äußeres System) sind teilweise im Rahmenkonzept, überwiegend aber in den einzelnen Standards, insbesondere IAS 1, 8 und 10 formuliert. Die Rechnungslegungsgrundsätze der IFRS werden durch die herausgehobene Rolle der Risikokapitalgeber als stellvertretendes Modell für alle Abschlussadressaten geprägt. Daraus ergibt sich die Kapitalmarktorientierung der IFRS, die sich in den einzelnen Bilanzierungsgrundsätzen widerspiegelt. Dieser augenscheinliche Unterschied darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die IFRS in einigen Bilanzierungsgrundsätzen mit den GoB übereinstimmen.
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