Tz. 52
Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft haben den Bilanzeid zu leisten. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 245 HGB werden ähnlich verstanden. Insbesondere stellvertretende Geschäftsführer (§ 44 GmbHG) und Vorstandsmitglieder (§ 94 AktG) müssen auch den Bilanzeid leisten.[93]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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