Tz. 53

§ 240 HGB verpflichtet jeden Kaufmann, ein Inventar aufzustellen. Eine Ausnahme für bestimmte Einzelkaufleute enthält § 241a HGB (vgl. Tz. 84). Der subjektive Anwendungsbereich stimmt also mit demjenigen der §§ 238 und 239 HGB überein. Der Stichtag für das Eröffnungsinventar ist der Zeitpunkt, in dem eine kaufmännische Betriebsorganisation erforderlich wird.[68]

[68] Pöschke, in GroßKo-HGB, § 240 HGB Rn. 4.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge