Tz. 295

In den ISA finden sich im Zusammenhang mit audit committees vor allem Hinweise für den Abschlussprüfer hinsichtlich dessen Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen. Im ISA 260 wird herausgestellt, dass die Kommunikation des Abschlussprüfers mit dem audit committee ein Kernelement der Kommunikation mit den Verantwortlichen für die Überwachung darstellt. Zu guten Führungs- und Überwachungsprinzipien gehöre daher, dass der Abschlussprüfer regelmäßig vom audit committee zu Besprechungen eingeladen wird, mindestens einmal jährlich die Besprechung ohne Anwesenheit des Managements stattfindet und mindestens der Vorsitzende des audit committees regelmäßig in Kontakt mit dem Abschlussprüfer steht.[635] Im ISA 250 findet sich noch der Hinweis, an wen sich der Abschlussprüfer wenden soll, wenn dieser die Nichteinhaltung von Regelungen feststellt. Falls der Abschlussprüfer vermutet, dass das Management oder die Verantwortlichen für die Überwachung an den Verstößen beteiligt sind, soll der Sachverhalt mit der vorhandenen nächsthöheren Hierarchieebene der Einheit besprochen werden, z. B. mit dem audit committee oder Aufsichtsrat.[636]

[635] ISA 260.A7.
[636] ISA 250.24.

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