Tz. 299

§ 324a HGB wurde 2004 durch das BilReG in das HGB eingefügt[639] und hängt unmittelbar mit dem ebenfalls im Rahmen des BilReG eingeführten § 325 Abs. 2a HGB zusammen, mit dem der Gesetzgeber Unternehmen die Möglichkeit eröffnet hat, den IAS-Abschluss zum Gegenstand ihrer Pflichtveröffentlichung zu machen, um sich z. B. besonders nachdrücklich als Unternehmen mit internationaler Rechnungslegung zu präsentieren.[640]

[639] Ebke, in: MüKo-HGB, § 324a HGB Rn. 1.
[640] BT-Drucks. 15/3419, 46.

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