Tz. 183

Seit Einführung der Pflichtprüfung im Jahre 1931 gibt es das Rechtsinstitut des Prüfungsberichts als Instrument der internen Berichterstattung. Wesentliche inhaltliche Veränderungen gab es in den letzten Jahren insbesondere 1998 durch das KonTraG, 2002 durch das TransPuG, 2004 durch das BilReG, 2009 durch das BilMoG und 2016 durch das AReG.[233]

[233] Zu Details der historischen Entwicklung bis zum BilMoG Ebke, in: MüKo-HGB, § 321 HGB Rn. 9 ff; Müller, Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers als Instrument der Corporate Governance, Baden-Baden 2013, 74 ff.

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