Tz. 185

Die Differenzierung zwischen der unternehmensinternen Berichterstattung über den Prüfungsbericht und der unternehmensexternen Berichterstattung über den Bestätigungsvermerk stellt bislang ein deutsches. Spezifikum dar. Ein dem deutschen Prüfungsbericht entsprechendes Kommunikationsinstrument findet sich derzeit nur in Österreich, dessen Prüfungsvorschriften sich stark an das deutsche HGB anlehnen (§ 273 UGB). In der Schweiz hat die Revisionsstelle dem Verwaltungsrat einer AG umfassend Bericht mit Feststellungen über die Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem und das Ergebnis der Revision zu erstatten (Art. 728b OR). Für die Mitgliedstaaten der EU wird künftig eine Berichterstattung an den Prüfungsausschuss verbindlich sein. In ähnlicher Weise verlangen die ISA, dass der Abschlussprüfer an die Unternehmensüberwachung berichtet (vgl. Tz. 218). In beiden Fällen liegt jedoch das Volumen der Berichterstattung weit unter den Inhalten des deutschen Prüfungsberichts.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge