Tz. 123

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Verwaltungsrat, der Nominierungsausschuss und das Präsidium als gesetzliche Vertreter i. S. v. § 26 BGB, § 6 Abs. 1 DRSC-Satzung. Die Gremien des Vereins sind die Fachausschüsse als Rechnungslegungsgremium (IFRS-Ausschuss und HGB-Ausschuss) und der Wissenschaftsbeirat, § 6 Abs. 2 DRSC-Satzung. In die Organe und Gremien können nur "Rechnungsleger" gewählt werden, vgl. § 342 Abs. 1 Satz 2 HGB. Rechnungsleger sind gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 DRSC-Satzung "natürliche Personen, die mit entsprechender Qualifikation die Handelsbücher oder die sonstigen in § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB bezeichneten Unterlagen für Kapitalgesellschaften oder andere Unternehmen im Anstellungsverhältnis oder freiberuflich führen bzw. erstellen", ferner natürliche Personen, die "als Wirtschaftsprüfer, Hochschullehrer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte oder mit vergleichbarer Qualifikation auf dem Gebiet der Rechnungslegung prüfend, beratend, lehrend, überwachend oder analysierend tätig sind", § 6 Abs. 3 Satz 2 DRSC-Satzung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge