Tz. 94

Ist ein Unternehmen nach § 315a HGB verpflichtet, seinen Konzernabschluss nicht nach Maßgabe des HGB sondern nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen (vgl. Kapitel 3 Tz. 232 ff.), richtet sich die Befreiung von der Teilkonzernrechnungslegungspflicht gleichwohl ausschließlich nach HGB und nicht nach den parallelen, wenn auch materiell im Detail unterschiedlichen Befreiungsvorschriften in IAS 27 (seit 01.01.2014: IFRS 10). Da § 291 Abs. 3 Nr. 1 HGB die nach § 315a HGB erfassten kapitalmarktorientierten Unternehmen generell von der Befreiungsmöglichkeit ausnimmt, kommt im Ergebnis eine Befreiung von der Teilkonzernrechnungslegungspflicht für unter § 315a HGB fallende (nachgeordnete) Mutterunternehmen nicht in Betracht.[186]

[186] Senger/Hoehne, in: MüKo-BilR, § 291 HGB Rn. 7.

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