Tz. 214

Das PS MC stellt keinen internationalen Standard zur Finanzberichterstattung dar. Stattdessen hat sich das IASB dazu entscheiden, mit dem PS MC eine neuartige Form der Verlautbarung zu etablieren – ein IFRS Practice Statement. Dieses ist als unverbindliche Anwendungsleitlinie zu verstehen, deren Anwendbarkeit auf nationaler Ebene seitens des Gesetzgebers, Standardsetters oder der Börsenaufsichtsbehörden zu regeln ist. In Deutschland dürfte sich die Diskussion hierüber jedoch erübrigen, da die Regelungen zum einen nicht von der IAS-Verordnung 1606/2002 erfasst werden (hier wird in Art. 2 von internationalen Rechnungslegungsstandards und damit verbundenen Auslegungen gesprochen, d. h. IAS/IFRS und SIC-/IFRIC-/IFRS IC-Interpretationen) und zum anderen mit § 315 HGB gesetzliche Regelungen zu einer verpflichtenden Konzernlageberichterstattung bestehen, die auch deutsche IFRS-Bilanzierer anzuwenden haben (vgl. Tz. 190 ff.). Die grundsätzliche Möglichkeit, freiwillig die Vorgaben des PS MC zu erfüllen (z. B. i. S. eines dualen Managementberichts)[166], wird dadurch jedoch nicht begrenzt.

 

Tz. 215

Das PS MC kann seit dem 08.12.2010 prospektiv angewendet werden (PS MC.41).

[166] Kajüter/Fink, KoR 2012, 247 (248).

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