Tz. 191
§ 315a HGB ergänzt die IAS-VO und wurde mit dem BilReG neu in das HGB aufgenommen. Damit ersetzt er den damaligen § 292a HGB. BilMoG und BilRUG haben jeweils zu kleineren Anpassungen in den Verweisungen des § 315a HGB auf zusätzlich zum IFRS-Konzernabschluss anzuwendende handelsrechtliche Regelungen geführt.
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