Tz. 165

Die Vorschriften des § 288 Abs. 2 HGB regeln die Befreiung mittelgroßer Kapitalgesellschaften von den nachfolgend aufgeführten Angaben:

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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