Tz. 148
HGB/DRS | IFRS | |
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Segmentberichterstattung | ||
Segmentabgrenzung | Management approach with a risk and rewards safety net | Management approach |
Umsetzung des management approach bei Segmentabgrenzung | DRS 3 stellt auf Formation von Teileinheiten und Steuerung durch die Unternehmensleitung ab | IFRS 8 stellt auf interne Berichts- und Steuerungsstruktur bzgl. des Hauptentscheidungsträgers ab |
Für den management approach ausschlaggebende Entscheidungsebene | Unternehmensleitung, d. h. oberste Managementebene, die das interne Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystem überwacht | Hauptentscheidungsträger (chief operating decision maker), der die Ressourcenallokation für die Segmente und die Beurteilung ihrer Ertragskraft vornimmt |
Operative Segmente | Teil eines Unternehmens, der geschäftliche Tätigkeiten mit (potenzieller) Umsatzgenerierung entfaltet und regelmäßig von der Unternehmensleitung zur Leistungsbeurteilung überwacht wird | Unternehmensbestandteil, der Geschäftstätigkeiten mit Umsatzgenerierung betreibt, dessen Betriebsergebnisse regelmäßig vom CODM zur Ressourcenallokation und zur Leistungsbeurteilung überprüft werden, und für den separate Finanzinformationen vorliegen |
Bestehen mehrerer interner Segmentierungen | Es ist die Segmentierung zu wählen, die die Risiko- und Chancenstruktur am besten widerspiegelt | Wahl der Segmentierung erfolgt anhand des Grundprinzips, dem Abschlussadressaten Informationen zur Beurteilung von Art und finanziellen Auswirkungen seiner Tätigkeiten sowie des wirtschaftlichen Umfelds zur Verfügung zu stellen |
Aggregation operativer Segmente | DRS 3 stellt primär auf die Homogenität der Chancen und Risiken der operativen Segmente unter Berücksichtigung genereller Homogenitätskriterien ab | IFRS 8 stellt neben der Generalklausel ähnlicher ökonomischer Merkmale v. a. auch auf die kumulative Erfüllung expliziter Homogenitätskriterien ab |
Berichtspflichtige Segmente | Quantitative Merkmale:
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Quantitative Merkmale:
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Grundlage der Segmentdatenermittlung | Segmentdaten basieren auf den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses (financial accounting approach) | Segmentdaten basieren auf den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des internen Rechnungswesens (management approach) |
Symmetrieerfordernis bei Segmentdatenermittlung | Symmetrieerfordernis besteht | Symmetrieerfordernis besteht nicht |
Festlegung bedingter Angabepflichten | Kein Einsatz bedingter Angabepflichten, stattdessen Vorgabe expliziter Angabepflichten und (weniger) Empfehlungen | Kaum Vorgabe expliziter Angabepflichten, stattdessen Festlegung umfangreicher bedingter Berichtspflichten |
Erfordernis von Überleitungsrechnungen | Überleitungsrechnung wird verpflichtend gefordert | Überleitungsrechnung wird verpflichtend gefordert |
Pflicht zur Angabe unternehmensweiter Daten | Produktorientierte, geographische und kundenorientierte (dominante Kunden) Umsatzaufgliederung erforderlich | Produktorientierte, geographische und kundenorientierte (dominante Kunden) Umsatzaufgliederung erforderlich; hier sind Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses relevant |
Umfang der Angabe- und Erläuterungspflichten | Umfangreiche Angabe- und Erläuterungspflichten zu Segmentabgrenzung/-zusammenfassung, Segmentdatenermittlung etc. | Umfangreiche Angabe- und Erläuterungspflichten zu Segmentabgrenzung/-zusammenfassung, Segmentdatenermittlung etc. |
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