Tz. 148

 
  HGB/DRS IFRS
Segmentberichterstattung
Segmentabgrenzung Management approach with a risk and rewards safety net Management approach
Umsetzung des management ­approach bei Segmentabgrenzung DRS 3 stellt auf Formation von Teileinheiten und Steuerung durch die Unternehmensleitung ab IFRS 8 stellt auf interne Berichts- und Steuerungsstruktur bzgl. des Hauptentscheidungsträgers ab
Für den management approach ausschlaggebende Entscheidungsebene Unternehmensleitung, d. h. oberste ­Managementebene, die das interne ­Planungs-, Steuerungs- und Kontroll­system überwacht Hauptentscheidungsträger (chief operating decision maker), der die Ressourcen­allokation für die Segmente und die Beurteilung ihrer ­Ertragskraft vornimmt
Operative Segmente Teil eines Unternehmens, der geschäftliche Tätigkeiten mit (potenzieller) Umsatzgenerierung entfaltet und regelmäßig von der Unternehmensleitung zur Leistungsbeurteilung überwacht wird Unternehmensbestandteil, der Geschäftstätigkeiten mit Umsatzgenerierung betreibt, dessen Betriebsergebnisse regelmäßig vom CODM zur Ressourcenallokation und zur Leistungsbeurteilung überprüft werden, und für den separate Finanzinformationen vorliegen
Bestehen mehrerer interner Segmentierungen Es ist die Segmentierung zu wählen, die die Risiko- und Chancenstruktur am besten widerspiegelt Wahl der Segmentierung erfolgt anhand des Grundprinzips, dem Abschlussadressaten Informationen zur Beurteilung von Art und finanziellen Auswirkungen seiner Tätigkeiten sowie des wirtschaftlichen Umfelds zur Verfügung zu stellen
Aggregation operativer Segmente DRS 3 stellt primär auf die Homogenität der Chancen und Risiken der operativen Segmente unter Berücksichtigung genereller Homogenitätskriterien ab IFRS 8 stellt neben der Generalklausel ähnlicher ökonomischer Merkmale v. a. auch auf die kumulative Erfüllung expliziter Homogenitätskriterien ab
Berichtspflichtige Segmente

Quantitative Merkmale:

  • Segmentumsatz/-ertrag > 10 %
  • Segmentergebnis > 10 %, oder
  • Segmentvermögen > 10 %
75 %-Regel wird umgesetzt

Quantitative Merkmale:

  • Segmentumsatz/-ertrag > 10 %
  • Segmentergebnis > 10 % oder
  • Segmentvermögen > 10 %
75 %-Regel wird umgesetzt
Grundlage der Segmentdaten­ermittlung Segmentdaten basieren auf den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses (financial accounting approach) Segmentdaten basieren auf den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des internen Rechnungswesens (management approach)
Symmetrieerfordernis bei Segmentdatenermittlung Symmetrieerfordernis besteht Symmetrieerfordernis besteht nicht
Festlegung bedingter Angabepflichten Kein Einsatz bedingter Angabepflichten, stattdessen Vorgabe expliziter Angabepflichten und (weniger) Empfehlungen Kaum Vorgabe expliziter Angabepflichten, stattdessen Festlegung umfangreicher ­bedingter Berichtspflichten
Erfordernis von Überleitungs­rechnungen Überleitungsrechnung wird verpflichtend gefordert Überleitungsrechnung wird verpflichtend gefordert
Pflicht zur Angabe unternehmensweiter Daten Produktorientierte, geographische und kundenorientierte (dominante Kunden) Umsatzaufgliederung erforderlich Produktorientierte, geographische und kundenorientierte (dominante Kunden) Umsatzaufgliederung erforderlich; hier sind Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses relevant
Umfang der Angabe- und Erläuterungspflichten Umfangreiche Angabe- und Erläuterungspflichten zu Segmentabgrenzung/-zusammenfassung, Segmentdaten­ermittlung etc. Umfangreiche Angabe- und Erläuterungspflichten zu Segmentabgrenzung/-zusammenfassung, Segmentdatenermittlung etc.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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