Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos, Dr. Arno Probst
Tz. 86
Der Abschlussersteller bietet dem Bilanzadressaten mit der Abschlussaufstellung die Möglichkeit, Informationen zur Geschäftstätigkeit zu erhalten (DRS 3.1). Diese Informationen sind allerdings auf Gesamtunternehmensebene verdichtet und somit nur bedingt aussagekräftig hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einzelnen Unternehmensbereiche. Hierfür bietet die Segmentberichterstattung den geeigneten Ausweg, da Rechnung über einzelne Unternehmensbereiche abgelegt wird und der Bilanzadressat Risiken sowie Chancen der einzelnen Geschäftsbereiche und daraus resultierend die Risiken- und Chancenstruktur des Gesamtunternehmens i. S. einer wertorientierten Steuerung besser ablesen kann.
Tz. 87
Die Aufstellung der Segmentberichterstattung unterscheidet folgende Vorgehensweisen:
- Aufstellung nach dem management approach und
- risks and rewards approach.
Ersterer bezieht sich auf die interne Steuerung des Unternehmens, letzterer auf die Risiko- und Chancen-Homogenität der einzelnen Unternehmensbestandteile. Der Risiko und Chancen Ansatz gliedert die Segmente nach ihrem Unternehmensbeitrag bzw. dem damit verbundenen spezifischen Risikobeitrag der Einheit. Erfolgsbeitrag und Risiko der Segmente sollten dabei möglichst ähnlich sein, d. h. möglichst heterogen bzgl. der verschiedenen Segmente. Dem management approach zufolge verfügt das Management über die wichtigsten steuerungsrelevanten Informationen, weshalb die Segmente anhand der internen Berichterstattung des Managements abgegrenzt werden sollten. Der management approach muss deshalb nicht grundsätzlich dem Risiken und Chancen Ansatz widersprechen. Diese Unterscheidung ist für den Bilanzersteller in zweierlei Hinsicht von Bedeutung. Auf einer ersten Ebene ergeben sich daraus insbesondere unterschiedliche Segmentabgrenzungsnotwendigkeiten. Daneben bedingt dies jedoch auch ein angepasstes Vorgehen bei der Segmentdatenermittlung.
Tz. 88
DRS 3 setzt mit Blick auf die Segmentabgrenzung ebenso wie auch IFRS 8 bei der internen Steuerungssicht an (DRS 3.9) und folgt dahingehend zunächst dem management approach. Bezogen auf die Segmentabgrenzung wird der Freiheit der Ausübung des management approach jedoch insofern eine Grenze gesetzt, als dass bei mehreren Segmentierungsmöglichkeiten (Matrixorganisation) die Unternehmensleitung diejenige Segmentierung wählen muss, die die Risiko- und Chancenstruktur des Unternehmens am zutreffendsten widerspiegelt.
Tz. 89
Jenseits der Segmentabgrenzung verlieren die Regelungen zur Segmentdatengewinnung allerdings den Bezug zum internen Steuerungssystem. Der Standard fordert eine Orientierung an den Bilanzansatz- und Bewertungsmethoden des HGB (DRS 3.19), da die Segmentberichterstattung einen integrierten Abschlussbestandteil darstellt, der einen tieferen Blick in die Bilanz und GuV des Konzerns ermöglichen soll. Eine Aufstellungserleichterung entsteht daher nur insofern als dass kein vollkommen neues Berichtsinstrument heranzuziehen ist und die Segmentabgrenzung den Umfang der zu aggregierenden Daten vorgibt.