Tz. 176

Bei einer defined benefit obligation ist eine Rückstellung zu passivieren (IAS 19.63) und nur im Falle einer Vermögensüberdeckung ein Vermögenswert zu aktivieren (IAS 19.64). Die Pensionsverpflichtung ist als langfristige Rückstellung auszuweisen. Für den Ausweis eines aktivierungsfähigen Vermögenswerts erscheinen in Abhängigkeit von dem Zeitpunkt des Rückflusses sowohl die sonstigen (langfristigen) Finanzanlagen als auch die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte geeignet. Ein separater Ausweis der Pensionsrückstellung ist nicht notwendig, sofern eine Aufschlüsselung des beanspruchten Postens zumindest im Anhang erfolgt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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