Tz. 23
Existieren Posten, sind diese aber nicht passend, dann kann gem. § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB ein neuer Posten hinzugefügt werden. Das ist vor allem bei unternehmens- und branchenspezifischen Besonderheiten der Fall.[55]Typisches Beispiel für alle Branchen ist der Erwerb eines Unternehmens zum negativen Kaufpreis. Hier ist ggf. ein (zusätzlicher) passiver Ausgleichsposten zu bilden, der in keine Kategorie passt.[56] Weiteres allgemeines Beispiel ist der Eigenkapitalausweis qualifizierten Genussrechtskapitals.[57]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen