Tz. 128

Das IASB selbst unterscheidet in der gegenwärtig gültigen Fassung des Conceptual Framework vom September 2010 – anders als in der Vorläuferfassung – zwischen den Nutzern (users) der Rechnungslegung und den primären Nutzern ( primary users ). Das IASB begründet die Einführung dieser Differenzierung damit, dass die Standards, wenn sie sich nicht auf die primären Nutzer fokussierten, Gefahr liefen, unangemessen abstrakt oder vage zu geraten (F. BC1.14).[184] Als primäre Nutzer und damit als Adressaten der IFRS nennt das Framework aktuelle und zukünftige Investoren, Kreditgeber und anderen Gläubiger (F. OB2)[185]. Diese Adressaten sollen durch die IFRS-Rechnungslegung in der Entscheidung unterstützt werden, ob sie dem Unternehmen Eigen- oder Fremdmittel zur Verfügung stellen. Dabei werden als primäre Nutzer der Rechnungslegung jene Investoren bezeichnet, die die erforderlichen Informationen nicht unmittelbar vom Unternehmen verlangen können, sondern auf die offengelegte allgemeine Finanzberichterstattung angewiesen sind (F. OB5).

 

Tz. 129

Zwar erkennt das Framework an, dass das Management des berichtenden Unternehmens ebenfalls an Informationen aus der Finanzberichterstattung interessiert ist. Jedoch wird das Management nicht zum Kreis der Adressaten der Rechnungslegung nach IFRS gerechnet, weil es sich auf internen Wegen die nötige Information besorgen kann (F. OB9). Gleiches gilt für Regulierer und sonstige öffentliche Einrichtungen, soweit sie nicht als Investoren auftreten. Hier kommen insbesondere die Aufsichtsbehörden in Betracht. Auch für sie kann die Finanzberichterstattung von Nutzen sein, doch sind sie jedenfalls nicht primäre Adressaten (F. OB10). Auch für sie gilt, dass sie sich auf anderem Wege als über die offengelegte Finanzberichterstattung über das Unternehmen informieren können. In diesem Zusammenhang weist das Framework explizit darauf hin, dass die Standards des IASB nicht geeignet sind, den Erhalt der Finanzmarktstabilität zu gewährleisten (F. BC1.23).

 

Tz. 130

Zutreffend wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Arbeitnehmer und ihre Interessenvertreter als potenzielle Adressaten nicht erwähnt werden.[186] Das kann aus angloamerikanischer Perspektive nicht überraschen, denn die Arbeitnehmer und ihre Interessenvertreter schützen ihre Interessen als Gläubiger nach dortigem Verständnis auf anderem, vor allem arbeitsvertraglichem Weg.

[184] F. BC steht für Framework Basis for Conclusions.
[185] F. OB steht für Framework Objectives.
[186] Pellens u. a., IFRS, 64.

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