Kann der beizulegende Zeitwert des Vermögenswerts zu einem späteren Bewertungsstichtag unter Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmt werden, wird ab diesem Stichtag[1]das Neubewertungsmodell angewandt.

[1] "Stichtag" lautete zuvor "Zeitpunkt", geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1255/2012, anzuwenden ab 1.1.2013.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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