Ein Unternehmen darf eine Rechnungslegungsmethode nur dann ändern, wenn die Änderung
(a) |
aufgrund eines Standards oder einer Interpretation erforderlich ist; oder |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen