Rn. 134
Stand: EL 41 – ET: 12/2023
Zu den Pflichtbestandteilen eines freiwillig offengelegten IFRS-EA zählen alle Komponenten, die nach den einschlägigen IFRS gefordert sind. Dies sind neben Bilanz, Gesamtergebnisrechnung und Anhang auch eine KFR sowie eine EK-Veränderungsrechnung (vgl. IAS 1.10; ED/2019/7.10; überdies HdR-E, HGB § 324a, Rn. 8).
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