Rn. 31
Stand: EL 25 – ET: 05/2017
Die Aufbewahrungspflicht des Kaufmanns kraft Eintragung entsteht ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister, da diese insoweit konstitutive Wirkung hat. Vermögensverwaltenden OHG und KG wurde durch § 105 Abs. 2 eine Eintragungsoption eröffnet. Die konstitutive Eintragung in das Handelsregister begründet die Kaufmannseigenschaft und zugleich die Aufbewahrungspflichten (vgl. Drüen 2012, § 140 AO, Rn. 18ff.).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen