Rn. 44

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

Gehört ein VG oder eine Schuld aufgrund seiner bzw. ihrer individuellen Charakteristika zu mehreren Bilanzposten, so muss jeweils eine Entscheidung darüber getroffen werden, unter welchem Bilanzposten der Ausweis erfolgen soll. Eine solche Entscheidung führt jedoch immer dazu, dass der Bilanzposten, unter dem der Ausweis trotz Zugehörigkeit nicht erfolgt, zu niedrig ausgewiesen wird. Das hieraus resultierende Informationsdefizit soll durch die in § 265 Abs. 3 geregelten Angabepflichten beseitigt werden.

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