Rn. 235

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

Bei den Material-GK handelt es sich überwiegend um Personal- und Raumkosten, soweit sie im Zusammenhang mit der Beschaffung, Lagerung, Wartung oder Verwaltung des Materials verursacht werden. Bei einem Teil dieser Kosten (z. B. des Einkaufs, der Warenannahme, der Material- und Rechnungsprüfung) liegen eigentlich Anschaffungsnebenkosten des Materials bzw. allg. Verwaltungskosten (vgl. aber HdR-E, HGB § 255, Rn. 262f.) vor; die Einbeziehung von Anschaffungsnebenkosten erst in die HK wird aber als zulässig angesehen (vgl. ADS (2023), § 255, Rn. 320).

 

Rn. 236

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

Die Verrechnung von Material-GK erfolgt bei traditionellen Verfahren der Kostenrechnung zumeist als ein globaler Zuschlag auf die Einzelmaterialkosten; im Rahmen moderner Verfahren, wie z. B. der Plankostenrechnung, werden dagegen die Material-GK weitgehend nach Materialgruppen differenziert. D.h., die Kosten der Beschaffung, Lagerung etc. werden den einzelnen Materialgruppen verursachungsgerecht zugeordnet und ggf. durch unterschiedliche Zuschläge verrechnet (vgl. Kilger/Pampel/Vikas (2012), S. 348f.). Bei prozessorientierten Kostenrechnungsverfahren werden die Material-GK ebenfalls differenziert (nach bestimmten kostentreibenden Faktoren) über Kostentreibermengen und Wertzuschläge verrechnet (vgl. Lorson (1993), S. 266ff.; Wäscher ZfB 1987, S. 297ff.).

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