Rn. 754
Stand: EL 31 – ET: 01/2021
Laut § 246 Abs. 2 Satz 2 sind Altersversorgungsverpflichtungen insoweit nicht beim zusagenden UN zu bilanzieren, wie sie durch "zugriffsfrei" ausgelagerte VG gedeckt sind. Die Altersversorgungsverpflichtungen sind auch bei einer zugriffsfreien Auslagerung nach den Regeln des § 253 Abs. 1f. zu bewerten. Der Gesetzgeber hat für den Wert der Versorgungsverpflichtungen keine Ausnahmeregelungen geschaffen, wenn VG sie durch "zugriffsfreie" Auslagerung absichern sollen. Dies bedeutet, dass
(1) | entweder die Bewertung nach § 253 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 erfolgt (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 673ff.), |
(2) | oder bei der Wertpapiergebundenheit der Versorgungszusage § 253 Abs. 1 Satz 3 maßgeblich ist (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 767). |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen