Rn. 345

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Wird eine variabel verzinsliche Verbindlichkeit mittels eines Payer-Zinsswaps (Festsatzzahler) gegen das Risiko steigender Zinsen (Zahlungsstromrisiko) gesichert, ist nach § 254 eine aus dem Rückgang des Marktzinsniveaus resultierende negative Marktwertänderung des Zinsswaps (Clean Price) nicht als Drohverlustrückstellung zu passivieren.

Unberührt hiervon bleibt die Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung für Bewertungseinheiten, wenn aufgrund einer nicht vollständigen Übereinstimmung der (bewertungs-)relevanten Konditionen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument ein negativer Betrag einer Unwirksamkeit festgestellt wird. Gleiches gilt, wenn nicht die gesamte negative Marktwertänderung des Zinsswaps aus dem gesicherten Risiko resultiert.

Die Verbindlichkeit ist mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Eine zinsinduzierte Bewertung der synthetischen Festsatzverbindlichkeit erfolgt nicht.

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