Rn. 41

Stand: EL 23 – ET: 07/2016

Bei der Lifo-Methode wird unterstellt, dass die zuletzt angeschafften VG zuerst wieder verbraucht bzw. verkauft werden ("Last in – first out"). Diese Annahme bewirkt, dass die ältesten Vorräte als zuletzt veräußert gelten, dass sie also so lange als im Bestand befindlich behandelt werden, wie das UN tätig ist. Mit dieser Verbrauchsfolge wird erreicht, dass die letzten Zukäufe, die bei steigenden Preisen auch die teuersten sind, zuerst wieder ausscheiden; die niedrigen Ansätze der älteren Vorräte können weiter fortgeführt werden. Damit beruht die Lifo-Methode – wie die anderen Verbrauchsfolgeverfahren auch – auf (früheren) tatsächlichen AHK.

 

Rn. 42

Stand: EL 23 – ET: 07/2016

Zum Gesetzeszweck sowie zur Zielsetzung und Übereinstimmung mit den GoB vgl. ausführlich HdR-E, HGB § 256, Rn. 10 f., 16 ff., 21 ff. Die Lifo-Methode führt bei steigenden Preisen dazu, dass Bewertungsgewinne (in der Praxis als Scheingewinne bezeichnet) vermieden werden, da die Vorräte als nicht realisiert behandelt werden. Der Effekt hält solange an, bis die entspr. Vorräte abgebaut oder aufgrund von sinkenden Preisen auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben werden bzw. der Geschäftsbetrieb aufgelöst wird. Bei schwankenden Preisen dient die Lifo-Bewertung daher der Ergebnisglättung und damit einer wirklichkeitsnahen Darstellung der Ertragslage ohne Sondereinflüsse.

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