Leitsatz (amtlich)

Das gesetzliche Verschwiegenheitsgebot für Mitglieder des Aufsichtsrats kann durch Satzung oder Geschäftsordnung nicht wirksam verschärft werden.

 

Fundstellen

Haufe-Index 647979

BGHZ, 325

DNotZ 1976, 177

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge