US-GAAP und IFRS driften auseinander
Das Financial Accountants Standard Board hat am Juli 2012 eine Aktualisierung (Accounting Standards Update, ASU ) zum Thema Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer veröffentlicht („Update No. 2012-02—Intangibles—Goodwill and Other (Topic 350): Testing Indefinite-Lived Intangible Assets for Impairment“). Anders als nach IFRS sehen die Vorgaben der US GAAP getrennte Vorgaben zur Prüfung der Werthaltigkeit des einzelnen Vermögenswerts und der reporting unit (analog zahlungsmittelgenerierende Einheit) vor. Auch findet der Nutzungswert (value in use) nach US GAAP keine Berücksichtigung. Durch das aktuelle ASU werden die Leitlinien für den Test von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, die kein Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) sind, erheblich vereinfacht.
Die Veröffentlichung bzw. Erleichterung ist als Reaktion auf Anmerkungen aus der Praxis zurückzuführen. Insbesondere die jährlich entstehenden Kosten für die Durchführung von separaten Wertminderungstests für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (außer Goodwill), die nur sehr unwahrscheinlich zu einer Wertminderung führen würden, waren in der Praxis unter Kosten-Nutzen Gesichtspunkten stark kritisiert worden.
Nach der Neuerung wird nun dem Unternehmen die Option eingeräumt, zuerst eine qualitative Einschätzung vorzunehmen, mit der bestimmt werden kann, ob mehr dafür als dagegen spricht, dass ein immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer (außer Goodwill) wertgemindert ist. Erst bei einer Einschätzung, dass dies der Fall sein könnte (51%), wäre auf der zweiten Stufe ein separater Wertminderungstest durchzuführen.
Beachtlich ist hierbei, dass diese Änderung zu einer weiteren Abkehr von den Regelungen von IAS 36 führt und somit dem angestrebten Konvergenzziel in einen wichtigen Bereich entgegenläuft. IAS 36 sieht für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (inkl. Goodwill) zwingend einmal pro Jahr einen Test vor - insoweit diese auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit keine eigenständigen Zahlungsströme erzeugen, unabhängig ob es (wahrscheinlich) zu einer Wertminderung kommen könnte oder nicht.
Die Neuerung nach US GAAP tritt für Wertminderungsprüfungen in allen Berichts- und Zwischenberichtsperioden in Kraft, die nach dem 15. September 2012 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Praxistipp
Der Wertminderungstest nach US GAAP wird sich durch das Update im Bereich immaterieller Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, die kein Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) darstellen, weiter von den Regelung in IAS 36 entfernen. Dies ist insbesondere bei international agierenden Unternehmen mit unterschiedlichen Rechnungslegungsgrundsätzen von Relevanz.
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