IASB veröffentlicht ED/2017/5 Änderungsvorschlägen zu IAS 8

Der neue Entwurf des IASB schlägt Änderungen an IAS 8 zur Abgrenzung von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen vor.

IFRS IC bittet um Klarstellung bezüglich Abgrenzung „accounting policies“ und „accounting estimates“ 

Der IASB hat am 12.9.2017 ED/2017/5 – Accounting Policies and Accounting Estimates mit Änderungsvorschlägen zu IAS 8 veröffentlicht. Vorausgegangen war eine Bitte des IFRS Interpretation Committee (IFRS IC), welches eine unterschiedliche Abgrenzung von Rechnungslegungsmethoden (accounting policies) und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (accounting estimates) festgestellt hatte. Da diese Abgrenzung in der Praxis jedoch erhebliche Auswirkung auf die Bilanzierung haben kann (retrospektive Änderung von Rechnungslegungsmethoden vs. prospektive Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen), hat das IASB entschieden, eine Klarstellung des Standards durch Überarbeitung vorzunehmen.

Diese Änderungen sind nach ED/2017/5 geplant

Der ED sieht folgende Änderungen vor:

  • Abgrenzung von accounting policies und accounting estimates: Die Definition von accounting policies in IAS 8 wird verdeutlicht, indem u.a. die ggf. irreführenden Begriffe “conventions” und „rules” gestrichen werden („Accounting policies are the specific principles, measurement bases, and practices applied by an entity in preparing and presenting financial statements.”). Ebenfalls wird für accounting estimates erstmalig eine Definition eingefügt, die verdeutlicht, dass rechnungslegungsbezogene Schätzungen Inputparameter der übergeordneten Rechnungslegungsmethode sind („Accounting estimates are judgements or assumptions used in applying an accounting policy when…”). 
  • Auswahl einer Schätzungs- oder Bewertungsmethode: In einem neuen Paragraphen IAS 8.32A wird klargestellt, dass sofern eine (Bilanz-)Position nicht ohne die Auswahl einer Schätzungs- oder Bewertungsmethode („estimation technique or valuation technique“) bemessen werden kann, dies die Anwendung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung darstellt. Weiterhin wird in IAS 8.32c) der Begriff „financial“ gestrichen, da das dortige Beispiel für accounting estimates sonst nur auf finanzielle Vermögenswerte und Schulden beschränkt werden könnte. 
  • Änderung im Kontext mit IAS 2: Die Nutzung eines Verbrauchsfolgeverfahrens (FIFO oder Durchschnittsmethode) nach IAS 2 stellt die Auswahl einer Rechnungslegungsmethode dar, eine Änderung wäre somit ein change in accounting policy (retrospektive Behandlung).

Noch kein Vorschlag zu Inkrafttreten in ED/2017/5

Der ED enthält noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens, hierüber will das IASB noch im weiteren Verlauf entscheiden. Gleichwohl ist bereits klar, dass die vorgeschlagenen Änderungen als change in accounting policies, somit retrospektiv, anzuwenden wären.

Praxishinweis: Änderungsvorschläge tragen zu mehr Klarheit bei

Die Änderungen, die sich aus ED/2017/5 ergäben, sind zu begrüßen, da die Unterscheidung zwischen einer Änderung einer Rechnungslegungsmethode und einer rechnungslegungsbezogenen Schätzungsänderung durchaus nicht immer eindeutig ist und sich die bilanziellen Konsequenzen sowie Anhangangaben drastisch unterscheiden.

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