Bundestag verabschiedet MicroBilG
Damit werden vor allem Kleinstkapitalgesellschaften schon für Jahresabschlüsse entlastet, die zum 31. Dezember 2012 aufzustellen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Unternehmen auf einen Anhang verzichten sowie Erleichterungen bei der Gliederung von Bilanz und GuV nutzen. Außerdem müssen sie die Bilanz nur noch beim Unternehmensregister hinterlegen anstatt offenzulegen. Bei der Hinterlegung können Dritte die Bilanz nur auf kostenpflichtigen Antrag einsehen. Mit der nächsten Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt können die Erleichterungen in Kraft treten.
Der Antrag der Grünen zur Lockerung der Sanktionen für Hinterlegungs- und Offenlegungsverstöße für Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften wurde in diesem Zusammenhang zunächst abgelehnt. Unter anderem sollten Fristverlängerungen für die Einreichung der Bilanz möglich sein und die Höhe der Ordnungsgelder größenabhängig reduziert werden. Allerdings verabschiedete der Bundestag auf Empfehlung des Rechtsausschusses eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, bis März 2013 eine gesetzliche Regelung hierzu vorzuschlagen. Darin sollte die Höhe der Ordnungsgelder gestaffelt werden, wobei als Mindestbetrag für Kleinstkapitalgesellschaften 500 Euro und für kleine Kapitalgesellschaften 1.000 Euro vorzusehen seien. Ordnungsgelder dürften nur bei Verschulden oder nach notwendigen Kriterien festgelegt werden.
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